Darf ich ab 01.04.2025 noch eine Ălheizung einbauen? đ„
- Gazment Medii
- 1. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Antworten auf die hÀufigsten Fragen zum neuen Energiegesetz im Kanton Aargau
Nach unserem Beitrag zum Ersatz einer Ălheizung haben uns viele Nachrichten erreicht:
â Ist das ĂŒberhaupt noch erlaubt?
â Was muss man kĂŒnftig beachten?
â Welche Alternativen gibt es?
Darum klĂ€ren wir hier fĂŒr euch auf â ganz kompakt, verstĂ€ndlich und praxisnah.
đ Was passiert ab dem 1. April 2025?
Ab diesem Datum tritt im Kanton Aargau das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die Energieverordnung (EnergieV) in Kraft. Es richtet sich an den neusten technischen Standards aus und ist Teil der Klimastrategie von Bund und Kanton.
đ§ Heizungsersatz â das Wichtigste auf einen Blick:
đĄ Fossile Heizungen (Ăl/Gas) sind weiterhin erlaubt,aber nur unter bestimmten Bedingungen:
1ïžâŁ Kostennachweis nötig
Wer eine fossile Heizung ersetzen will, muss nachweisen, dass eine alternative Lösung (z.âŻB. WĂ€rmepumpe) ĂŒber den Lebenszyklus teurer wĂ€re. Nur dann darf weiterhin eine fossile Heizung eingebaut werden â auch im 1:1-Ersatz.
2ïžâŁ 90âŻ% Obergrenze fĂŒr fossile Energie
Bei GebĂ€uden, die nicht Minergie-zertifiziert sind oder keine GEAK-Energieklasse D oder besser haben, darf die neue Heizung max. 90âŻ% des WĂ€rmebedarfs mit fossiler Energie decken.Dazu stehen elf Standardlösungen zur VerfĂŒgung â z.âŻB. Kombinationen mit Solarthermie, WĂ€rmepumpen oder FernwĂ€rme.
3ïžâŁ Meldepflicht
Jeder Heizungsersatz â egal ob fossil oder erneuerbar â muss vor Baubeginn der Gemeinde gemeldet werden. Dies lĂ€uft ab dem 1. April 2025 ĂŒber die neue digitale Plattform âEVENâ.
4ïžâŁ HĂ€rtefallregelung
In begrĂŒndeten FĂ€llen (z.âŻB. bei Ă€lteren EigentĂŒmern oder baulichen Ausnahmen) kann eine Ausnahmebewilligung beantragt werden.
đ Was gilt fĂŒr Elektroboiler?
Auch hier Àndert sich etwas:
âĄïž Neue oder ersetzte Elektro-WassererwĂ€rmer dĂŒrfen nicht mehr direkt elektrisch betrieben werden â WĂ€rmepumpenboiler oder Kombinationen mit dem Heizsystem sind Pflicht.
âĄïž Auch hier gilt: Meldepflicht bei Ersatz.
đ ïž Was bedeutet das konkret fĂŒr Hausbesitzer?
đ Wer seine fossile Heizung behalten oder ersetzen will, muss dies kĂŒnftig begrĂŒnden.
đ Ohne Nachweis darf nur noch eine erneuerbare Lösung installiert werden.
đ Wir helfen gerne bei der PrĂŒfung der Voraussetzungen, dem Kostennachweis und bei der gesamten Projektabwicklung â von der Beratung bis zur Installation.
Du willstâs genau wissen?
Hier findest du alle offiziellen Infos vom Kanton Aargau: https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/energie/planung-und-energienachweise/gesetze-und-bauvorschriften/revidiertes-energiegesetz
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