Darf ich ab 01.04.2025 noch eine Ölheizung einbauen? 🔥
- Gazment Medii
- 1. Apr. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Energiegesetz im Kanton Aargau
Nach unserem Beitrag zum Ersatz einer Ölheizung haben uns viele Nachrichten erreicht:
❓ Ist das überhaupt noch erlaubt?
❓ Was muss man künftig beachten?
❓ Welche Alternativen gibt es?
Darum klären wir hier für euch auf – ganz kompakt, verständlich und praxisnah.
📅 Was passiert ab dem 1. April 2025?
Ab diesem Datum tritt im Kanton Aargau das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die Energieverordnung (EnergieV) in Kraft. Es richtet sich an den neusten technischen Standards aus und ist Teil der Klimastrategie von Bund und Kanton.
🔧 Heizungsersatz – das Wichtigste auf einen Blick:
💡 Fossile Heizungen (Öl/Gas) sind weiterhin erlaubt,aber nur unter bestimmten Bedingungen:
1️⃣ Kostennachweis nötig
Wer eine fossile Heizung ersetzen will, muss nachweisen, dass eine alternative Lösung (z. B. Wärmepumpe) über den Lebenszyklus teurer wäre. Nur dann darf weiterhin eine fossile Heizung eingebaut werden – auch im 1:1-Ersatz.
2️⃣ 90 % Obergrenze für fossile Energie
Bei Gebäuden, die nicht Minergie-zertifiziert sind oder keine GEAK-Energieklasse D oder besser haben, darf die neue Heizung max. 90 % des Wärmebedarfs mit fossiler Energie decken.Dazu stehen elf Standardlösungen zur Verfügung – z. B. Kombinationen mit Solarthermie, Wärmepumpen oder Fernwärme.
3️⃣ Meldepflicht
Jeder Heizungsersatz – egal ob fossil oder erneuerbar – muss vor Baubeginn der Gemeinde gemeldet werden. Dies läuft ab dem 1. April 2025 über die neue digitale Plattform „EVEN“.
4️⃣ Härtefallregelung
In begründeten Fällen (z. B. bei älteren Eigentümern oder baulichen Ausnahmen) kann eine Ausnahmebewilligung beantragt werden.
🔄 Was gilt für Elektroboiler?
Auch hier ändert sich etwas:
➡️ Neue oder ersetzte Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr direkt elektrisch betrieben werden – Wärmepumpenboiler oder Kombinationen mit dem Heizsystem sind Pflicht.
➡️ Auch hier gilt: Meldepflicht bei Ersatz.
🛠️ Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer?
👉 Wer seine fossile Heizung behalten oder ersetzen will, muss dies künftig begründen.
👉 Ohne Nachweis darf nur noch eine erneuerbare Lösung installiert werden.
👉 Wir helfen gerne bei der Prüfung der Voraussetzungen, dem Kostennachweis und bei der gesamten Projektabwicklung – von der Beratung bis zur Installation.
Du willst’s genau wissen?
Hier findest du alle offiziellen Infos vom Kanton Aargau: https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/energie/planung-und-energienachweise/gesetze-und-bauvorschriften/revidiertes-energiegesetz




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