Effizienz gewinnt: Neuer Boiler gemäss aktueller Vorschriften montiert 🔧💧
- Gazment Medii
- 28. März 2025
- 1 Min. Lesezeit
Bei einem unserer Kunden durften wir kürzlich den in die Jahre gekommenen Elektroboiler ersetzen – und das konform zu den neuen Energieeffizienzanforderungen, die seit dem 1. Januar 2024 gelten.
🔙 Vorher:
Der alte Warmwasserspeicher war sichtbar in die Jahre gekommen – Rost am Boden, ineffizienter Betrieb, kein zeitgemässer Energieverbrauch. Auch optisch war klar: Es ist Zeit für ein Upgrade!
🔜 Nachher:
Ersetzt wurde der alte Speicher durch ein hochmodernes, energieeffizientes Modell von unserem Partner Domotec, das sämtliche neuen Anforderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02) erfüllt.
Der neue Boiler punktet nicht nur mit einer besseren Energieklasse, sondern auch mit deutlich reduzierten Warmhalteverlusten und einem zeitgemässen Design.
📸 Vorher-Nachher-Vergleich:


Hintergrund: Was gilt seit 2024?
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in der Schweiz nur noch elektrische Warmwasserbereiter mit einem Speichervolumen ab 150 L verkauft oder montiert werden, wenn sie eine definierte Mindestenergieeffizienz erreichen.
Ziel: Alte, stromfressende Geräte schrittweise aus dem Verkehr ziehen – und durch energieeffizientere Alternativen ersetzen.
Unsere Empfehlung
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